D E U T S C H E R  D I A B E T I K E R  B U N D

L a n d e s v e r b a n d    N i e d e r s a c h s e n

 


 
 

ZUZAHLUNG BEIM ERWERB VON INSULIN IN DER APOTHEKE

Die Zuzahlung beim Erwerb von Insulin wurde ab dem 1.Juli 1997 auf DM 11.- erhöht. 
Der DDB Landesverband Nordrhein-Westfahlen klagt derzeit stellvertretend für den gesamten Deutschen Diabetiker-Bund gegen diese Insulinzuzahlung. Die Klage ist seit dem August 1997 beim Bundessozialgericht anhängig. 

Damit bei einem positiven Ausgang dieses Musterprozesses die rückwirkende Erstattung der Mehrkosten überhaupt möglich ist, bitten wir Sie, folgende Schritte zu unternehmen: 

  1. Wir haben ein vorformuliertes Schreiben aufgesetzt (siehe Kasten, bitte Ausdrucken). Setzen Sie bitte die Anschrift Ihrer zuständigen Krankenkasse und das entsprechende Absendedatum ein und schicken Sie dann dieses Schreiben von Ihnen unterschrieben an Ihre Krankenkasse ab bzw. bringen Sie es dort vorbei.
  2. Lassen Sie sich von Ihrer Apotheke den jeweiligen Zuzahlungsbetrag getrennt bestätigen und sammeln Sie diese Belege, damit sie diese gegebenenfalls später Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen können.
 
 

 

Bitte unterstützen Sie die Klage des Deutschen Diabetiker-Bundes gegen die Insulin-Zuzahlung!
Überweisen Sie Ihre Spende (gegen Spendenbescheinigung) auf das Konto bei der 
Bank für Sozialwirtschaft, Duisburg, Konto-Nr.: 7044602 BLZ: 370 205 00. 
Herzlichen Dank!

 

 
 
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   Schreiben an die Krankenkasse:

 

Absender 
 

An die Krankenkasse 
 
 

Datum

 

ZUZAHLUNG DER VERORDNUNG VON INSULIN UNTERVORBEHALT 

Sehr geehrte Damen und Herren, 
seit ...................Jahren bin ich als Diabetiker auf Insulin angewiesen. Beim Insulin handelt es sich um ein lebensnotwendiges Medikament, ohne dessen Verabreichung ich nach wenigen Tagen sterben müßte. 

Es handelt sich somit nicht um ein Medikament, mit dem üblicherweise eine Erkrankung geheilt oder Beschwerden gelindert werden. 

Wie ich durch den Deutschen Diabetiker-Bund erfahren habe, wird z.Z. eine Klage gegen die Zuzahlung bei der Verordnung von Insulin beim Bundessozialgericht geführt. 

Bei entsprechendem positiven Ausgang des Klageverfahrens behalte ich mir vor, eine Rückerstattung der zwischenzeitlich geleisteten Zuzahlung für Insulin zu beantragen. Ich werde mir daher die augenblicklichen Zuzahlungen für die Verordnung von Insulin künftig von meiner Apotheke getrennt bescheinigen lassen und Ihnen dann ggf. zur Erstattung einreichen. 

Mit freundlichen Grüßen 
 

 


 
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