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Diabetes Journal, 25.01.1999
Keine Tabletten mehr bei Diabetes?
Eberhard Standl hat es befürchtet (Diabetes-Journal 1/1999), nun ist es amtlich: Millionen Menschen, die
Diabetes haben, sollen Tabletten gegen Typ-2-Diabetes ("orale Antidiabetika") nur noch eingeschränkt
vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bewilligt bekommen: nur dann, wenn der Arzt einen "erfolglosen
Therapieversuch mit nichtmedikamentösen Maßnahmen" nachweisen kann. Das steht in der Neufassung
der Arzneimittel-Richtlinien, die der "Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen" (Köln)
am 8. Januar in Bonn beschlossen hat. Werden die Richtlinien nicht bis Ende März vom Bundesgesundheitsministerium
beanstandet, treten sie am 1. April 1999 in Kraft.
"Vor dem Hintergrund begrenzter finanzieller Ressourcen der gesetzlichen Krankenversicherungen hält es
der Bundesausschuß für unerläßlich, in einer neuen Arzneimittel-Richtlinie klare Aussagen
darüber zu treffen, mit welchen Arzneimitteln eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche
Versorgung der Versicherten sichergestellt werden kann", heißt es in der Pressemitteilung von Karl Jung,
dem Ausschußvorsitzenden. Die Verordnung von Tabletten gegen Diabetes soll nun (neben über 60 anderen
Arzneimittelgruppen) aufgrund des "Wirtschaftlichkeitsgebots" eingeschränkt werden: Weil orale Antidiabetika
"aufgrund ihrer Zweckbestimmung, ihrer therapeutischen Zweckmäßigkeit oder nach dem allgemein anerkannten
Stand der medizinischen Erkenntnisse nicht notwendig sind", dürfen Sie als Versicherte sie nicht mehr
beanspruchen, Ihr Arzt darf sie nicht mehr verordnen und Ihre Krankenkasse darf sie nicht mehr bewilligen. Nach
Expertenschätzungen nehmen in Deutschland rund 2,5 Mio. Typ-2-Diabetiker regelmäßig Tabletten (Sulfonylharnstoffe,
Biguanide/Metformin, a-Glukosidase-Hemmer/Acarbose).
Therapie ohne Medikamente
Der Bundesausschuß kommt zu dem Schluß, daß jeder Arzt, jeder Patient zunächst die Frage
beantworten muß: Kann man das Behandlungsziel "Senkung des erhöhten Blutzuckerspiegels" auch
mit anderen nichtmedikamentösen Maßnahmen zweckmäßiger und kostengünstiger erreichen?
Bevor man künftig Tabletten verschreiben darf bzw. verschrieben bekommt, muß nachgewiesen werden, daß
Diät- und Bewegungstherapie-Versuche erfolglos blieben. Dann - erst dann - darf der Arzt verschreiben, muß
aber seine Therapieentscheidung dokumentieren: "Im Regelfall genügt die Angabe der Indikation und ggf.
die Benennung der Ausschlußkriterien für die Anwendung wirtschaftlicher Therapiealternativen",
steht in der Neufassung der Richtlinien.
Also: Diabetiker sollen sich erst mal mehr bewegen und weniger essen, mehrere Kilos abnehmen - und wenn der Zucker
dann immer noch hoch ist, gibt es auch Tabletten. Ein schwieriges Unterfangen: In einer aktuellen Untersuchung
im Raum Augsburg haben zwei Drittel der Befragten angegeben, in den zurückliegenden Jahren eine oder mehrere
Diäten ausprobiert zu haben - wenig erfolgreich. Leicht verständlich: Menschen, die sich 40 Jahre nach
einem bestimmten (oder gar keinem) Schema ernährten, sollen nun umschalten oder mehrere Gänge zurückschalten
- ohne Schulungsprogramme oder kompetente Beratung (die auch wieder Geld kosten) wird das kaum gelingen, sagen
Ernährungswissenschaftler. Diabetesexperte Dr. Alexander Risse (Dortmund) spricht in dem Zusammenhang von
"ärztlichen Allmachtsphantasien: Viele Ärzte haben die Vorstellung, daß ihre Patienten eine
Diät machen, daß sie dünn werden, keine Medikamente und kein Insulin brauchen. Das ist nichts weiter
als ein längst nicht mehr haltbares ärztliches Denkmuster."
Absolution für Schnapspralinen
Dr. Jürgen Bausch, Mitglied des für die Richtlinien verantwortlichen Bundesausschusses, sieht das
anders: "Übergewicht und mangelnde Diätdisziplin kennzeichnen jedoch heute im Wohlstand aller zivilisierten
Nationen das Verhalten dieser Patienten. Erst wenn Gewichtabnahme und ausreichende Diätdisziplin nicht ausreichen,
erhöhte Blutzuckerwerte der Norm zu nähern, dann sollen selbstredend auch die oralen Antidiabetika zum
Einsatz kommen. Aber nicht als ‚Absolution' für den ungehemmten Konsum von Sahnetorte, Weihnachtsplätzchen
und Schnapspralinen." (Diese Ausführungen über Diabetes standen am zweiten Januar-Wochenende in
vielen Tageszeitungen.)
Natürlich erklären sich der Aktionismus des Bundesauschusses und die Verordnungseinschränkungen
für orale Antidiabetika (sowie für weitere Arzneimittelgruppen) dadurch, daß Kosten gespart werden
sollen. Nur berücksichtigt der Ausschuß - zumindest im Fall der Diabetesmedikamente - aktuelle Studien
nicht: Denn eines der Ergebnisse der "United Kingdom Prospective Diabetes Study" (UKPDS, siehe Diabetes-Journal
11/1998) war, daß Diabetestherapie mit Medikamenten Geld spart: Die Kosten-Nutzen-Analyse der aktuellen Studie
zeigte eindeutig, "daß eine strikte Behandlung der Patienten auch trotz des vermehrten Einsatzes von
Medikamenten erhebliche Summen einsparen kann", so Prof. Dr. Hellmut Mehnert, der Vorsitzende der Deutschen
Diabetes-Union (DDU). Mit Medikamenten gut eingestellte Diabetiker mußten deutlich seltener ins Krankenhaus.
Der Bundesausschuß spricht sich unabhängig von den Arzneimittel-Richtlinien für eine Arzneimittel-Positivliste
aus, mit der der Arzneimittelmarkt neu geregelt werden soll (kommt wohl im Jahr 2000): In einer solchen Liste wird
man Arzneimittel finden, die nach der Marktzulassung auch zur Kostenerstattung durch die Gesetzliche Krankenversicherung
zugelassen sind. Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) sagte der DDU zu,
vor der Verabschiedung einer Positivliste die Experten aus der Diabetologie zu hören (siehe ab Seite 50):
Besser wäre es, Diabetesexperten schon vor dem 1. April zu Rate zu ziehen.
Günter Nuber/Matthias Heinz
Trinker?
Abgesehen von dem Grundleiden wird vor allem der Typ-II-Diabetes, der einer oralen Therapie durchaus zugänglich
ist, maßgeblich vom Eß- und Trinkverhalten der Patienten bestimmt. Zwischen 1945 und 1950 mußte
man in unserem Land Typ-II-Diabetiker mit der Lupe suchen, wenn man sie im studentischen Unterricht für angehende
Mediziner als Patient vorstellen wollte. Damals gab es nichts Gutes zu essen und zu Trinken.
Dr. Jürgen Bausch, 1. Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen und Mitglied des Bundesausschusses
Ärzte und Krankenkassen
Nachgefragt...
...haben wir bei Dr. med. Jürgen Bausch, Mitglied des Bundesausschusses Ärzte/Krankenkassen, von dem
auch das oben zitierte Statement zur Neufassung der Richtlinien stammt.
Diabetes-Journal (DJ): Kennen Sie und der Ausschuß eigentlich die Ergebnisse der "United Kingdom Prospective
Diabetes Study" (UKPDS,1998)?
Dr. Jürgen Bausch: Ich kenne die Studie.
DJ: Sie sagen "erst wenn Gewichtsabnahme und Diätdisziplin nicht ausreichen", dann sollen Tabletten
eingesetzt werden dürfen. Jedermann weiß heute, daß Gewichtsabnahme und Diäten nur innerhalb
betreuter Programme/Schulungen annähernd ausreichende Ergebnisse erzielen können (z. B. Hauner/Düsseldorf,
Siebolds/Köln) - wer soll das bezahlen?
Bausch: Die Krankenkassen.
DJ: Wie muß künftig ein Arzt eigentlich dokumentieren, daß er mit einem Patienten einen "erfolglosen
Therapieversuch mit nichtmedikamentösen Maßnahmen" hinter sich hat?
Bausch: Gewichtsverlauf, HbA1c im Verlauf, bei tolerablen Blutzuckerwerten (< 200 mg p. p.) ist eine dreimonatige
konsequente Diätcompliance zumutbar, um den alleinigen Diäteffekt beobachten und dokumentieren zu können.
DJ: Typ-2-Diabetiker werden im Schnitt 5 bis 10 Jahre zu spät von ihrem Arzt diagnostiziert, sie leben während
dieser Zeit also mit hohen Blutzuckerwerten; bei Diagnose sind dann oft schon Veränderungen an Auge, Herz,
Niere festzustellen: Sie sollen also nach den neuen Richtlinien keine oralen Antidiabetika bekommen und erst mal
abnehmen?
Bausch: Ja, siehe Ihre vorherige Frage.
DJ: Welcher Diabetologe, welcher Diabetesexperte ist eigentlich in dem Bundesausschuß der Ärzte und
Krankenkassen?
Bausch: Der Bundesausschuß Ärzte/Krankenkassen verfügt über keinen Diabetologen, aber er hat
von den Diabetologen gelernt, daß die Diät das wichtigste und dauerhafteste Therapiefundament ist. Anders
ist die Forderung der Diabetologen nach Diätassistentinnen in diabetologischen Schwerpunktpraxen und stationären
Schulungszentren nicht erklärbar.
Daß der Typ-1-Diabetiker neben Diät auch Insulin benötigt, ist dem Bundesausschuß Ärzte/Krankenkassen
ebenso geläufig wie die Erfahrung aus den Diabetesschuluingen von Typ-2-Diabetikern, die teilweise nach konsequenter
Schulung auf orale Antidiabetika verzichten, insbesondere auf Acarbose als Absolution Pill.
DJ: Danke für Ihre Antworten.
Kommentar
Frau Minister - nehmen Sie die Einschränkung zurück!
Bis Ende März kann Bundesgesundheitsministerin Fischer die am 8. Januar 1999 in Bonn vom "Bundesausschuß
der Ärzte und Krankenkassen" beschlossene Neufassung der Arzneimittelrichtlinien noch beanstanden, dann
tritt sie in Kraft. Sie sieht für alle oralen Antidiabetika (die "blutzuckersenkenden Tabletten")
die Einschränkung vor, daß sie nur noch "nach erfolgloser nichtmedikamentöser Therapie"
verordnet werden dürfen. Frau Ministerin, bitte nehmen Sie die Verordnungseinschränkung zurück!
Ich darf dies in drei Punkten begründen:
1. Diese Einschränkung verstößt gegen das hochrangige juristische Prinzip der Gleichbehandlung.
Auch bei anderen häufigen chronischen Krankheiten verbessern nichtmedikamentöse Maßnahmen die Effektivität
der medikamentösen Therapie ganz wesentlich, sind Voraussetzung für einen wirklichen Therapieerfolg.
Niemand ist aber - vermutlich aus gutem Grund - auf die Idee gekommen, z. B. den Einsatz blutdrucksenkender Mittel
("Antihypertensiva") einzuschränken, wobei auch hier ganz ähnliche nichtmedikamentöse
Maßnahmen wie beim Typ-2-Diabetes für die Behandlung des sog. essentiellen Bluthochdrucks von großer
Wichtigkeit und anfänglich oft ausschließlich ausreichend sind, nämlich Gewichtsabnahme und Begrenzung
der Kochsalzzufuhr. Unter diesem Blickwinkel führt die Einschränkung bei den oralen Antidiabetika zu
Ungleichbehandlung und Ungerechtigkeit.
2. Diese Einschränkung geht von falschen wissenschaftlichen Voraussetzungen aus. Die durchgeführte nichtmedikamentöse
Therapie bringt beim Typ-2-Diabetes immer Erfolg. Die Frage ist nur, ob der erzielte Therapieerfolg ausreichend
ist. Allerdings ist mit der erst im September 1998 veröffentlichten und womöglich nicht genügend
berücksichtigten englischen UKPDS-Studie klar geworden, daß trotz des phantastischen Ergebnisses einer
anfänglichen Gewichtsabnahme von durchschnittlich 5 kg unter den günstigen Bedingungen einer Studie nur
ganze 3 Prozent von über 5.000 Patienten über die Studiendauer ohne Medikamente behandelbar war. Vielmehr
ist Typ-2-Diabetes in der Regel eine unangenehm fortschreitende Krankheit, die eine entsprechende Eskalation und
Ausschöpfung aller Behandlungsmöglichkeiten notwendig macht.
3. Diese Einschränkung ist diskriminierend, vor allem auch im Zusammenhang mit Äußerungen, die
von Mitgliedern des „Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen" im Rahmen der jetzigen Beschlußfassung
in verschiedenen Zeitungen bekanntgeworden sind (siehe auch dieses Diabetes-Journal). Hier wurden die Diabetiker
zu ungehemmten Konsumenten von Schnapspralinen stilisiert, die ihre Krankheit nur wegen gutem Essen und Trinken
hätten. Von der Schnapspraline zur Schnapsidee scheint es da nicht weit zu sein, so hat man den Eindruck.
Jedenfalls offenbart sich in solchen Verlautbarungen ein erstaunliches und diskriminierendes Verständnis der
Krankheit Diabetes. Ist man vielleicht von eigenen einschlägigen Erfahrungen ausgegangen?
Sehr geehrte Frau Minister, streichen wäre hier wirklich ein Segen!
In diesem Sinne
Ihr ergebener
Prof. Dr. Eberhard Standl
Chefredakteur
G. Nuber / M. Heinz []
Copyright © 1999 Diabetes Journal
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