Nationaler Aktionsplan Diabetes 

der SPD Bundestagsfraktion

 
Nationaler Aktionsplan Diabetes abgelehnt
Wortlaut des Antrags


Nationaler Aktionsplan Diabetes abgelehnt

Am 18. Juni stellte die SPD-Bundestagsfraktion den Antrag "Nationaler Aktionsplan Diabetes" im Deutschen Bundestag. Mit diesem Plan wollte die SPD, daß der Bundestag die Bundesregierung unter anderem dazu auffordert, bis 1999 einen flächendeckenden Versorgungsplan für Diabetiker vorzulegen; durch diesen Plan sollte unter anderem sichergestellt werden, 
  • daß die Diabetikerbehandlung ohne nachweisbare Qualität nicht mehr honoriert wird, 
  • daß Diabetiker spürbar von den Zuzahlungen entlastet werden und daß alle medizinisch notwendigen Leistungen zur Verfügung stehen, 
  • daß jeder Diabetiker durch professionelle, qualitätsgesicherte Diabetikerschulung /-betreuung Selbstverantwortung übernehmen kann und 
  • daß Mediziner und Menschen in diabetesrelevanten Berufen besser ausgebildet werden. 
Bemerkenswert ist, daß weniger die Schuldzuweisung im Vordergrund steht als vielmehr ein konkreter Maßnahmenkatalog samt zugehörigem Zeitplan. 
Die Regierungskoalition lehnte diesen Antrag mit ihrer Stimmenmehrheit ab. 
5 Millionen Diabetiker sind auch Wähler. Sie sollten fragen, was diese Bundesregierung zur Verbesserung der Diabetikerversorgung plant. Anscheinend hat die Bundesregierung Besseres als den abgelehnten Aktionsplan der SPD in Vorbereitung, oder warum wurde sonst der Antrag abgelehnt ? 

Hier nun der Wortlaut des Aktionsplanes, an dem sich die SPD eventuell noch einmal messen lassen muß, sollte sie nach der nächsten Bundestagswahl selber in der Regierungsverantwortung stehen.

 

 Nationaler Aktionsplan Diabetes der SPD

Deutscher Bundestag                                                                            Drucksache 13/10822 
13. Wahlperiode 

Antrag 

der Abgeordneten Horst Schmidbauer, Klaus Kirschner, Wolfgang Wodarg, Petra Ernstberger, Dagmar Freitag, Karl-Hermann Haack, Eike Hovermann, Dr. Hans-Hinrich Knaape, Brigitte Lange, Waltraud Lehn, Prof. Dr. Martin Pfaff, Gerhard Rübenkönig, Gudrun Schaich-Walch, Horst Schmidbauer, Regina Schmidt-Zadel, Dr. Werner Schuster, Dr. Angelica Schwall-Düren, Wieland Sorge, Wolfgang Spanier, Antje-Marie Steen, Dr. Peter Struck, Wolfgang Weiermann, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD 
 

Nationaler Aktionsplan Diabetes 

Der Bundestag wolle beschließen:

 

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Bereits vor neun Jahren hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in der St.-Vincent-Deklaration festgestellt, daß sich in Mitteleuropa und insbesondere in Deutschland der Diabetes mellitus zu einer Volkskrankheit entwickelt hat. Nahezu sechs Millionen Deutsche leiden unter dem Diabetes. Auf jeden erkannten Zuckerkranken kommt nach Schätzung von Experten ein unerkannter. Jeder fünfte Bürger der Bundesrepublik wird im Laufe seines Lebens Diabetiker und der Anteil der Personen in der bundesdeutschen Bevölkerung mit dieser Erkrankung wird sich bis zum Jahr 2010 nahezu verdoppeln. Europaweit signalisieren explodierende Zahlen dringenden Handlungsbedarf. Statt heute 20 Milliarden Mark droht eine Kostenlawine von mehr als 40 Milliarden Mark auf das Gesundheitswesen zuzurollen. 

Die Bundesregierung verpflichtete sich 1989 mit der Unterzeichnung der Erklärung von St. Vincent innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren die diabetesbedingten Amputationen um die Hälfte, die diabetesbedingten Erblindungen und die Fälle von Nierenversagen aufgrund von Diabetes um ein Drittel zu reduzieren. Weiteres Ziel war eine Verringerung der Sterblichkeitsrate und der Krankheitshäufigkeit durch Herzkrankheiten und Schlaganfälle. Zudem sollten Diabetikerinnen kein höheres Schwangerschaftsrisiko haben als Nichtdiabetikerinnen. 

Die Bundesregierung hat die eingegangene Verpflichtung schlichtweg ignoriert. Die Versorgung der heute rund sechs Millionen an Diabetes erkrankten Menschen in der Bundesrepublik hat sich nicht verbessert, sondern im Gegenteil verschlechtert. Nach wie vor betreffen seit 1990 zwei Drittel aller in Deutschland durchgeführten Amputationen Diabetiker, jeder zweite neuandialysierte Patient und jeder dritte Neuerblindete ist ein Diabetiker. Die Diskrepanz zwischen den neuen medizinisch-wissenschaftlichen Kenntnissen und deren Umsetzung und Anwendung in der Praxis ist weiter gewachsen. Die jährlichen Kosten für einen Dialysepatienten belaufen sich auf mehr als 100.000 DM. In den Niederlanden sind aufgrund einer besseren Diabetesbehandlung nur 13 Prozent der Zuckerkranken von dieser Folgeerkrankung betroffen. Dies beweist, daß die Diabetestherapie in der Bundesrepublik Deutschland dem aktuellen medizinischen Wissen hinterherhinkt und eine ausreichende und sachgerechte Versorgung nicht gewährleistet ist. Die Bundesregierung ist durch ihre Tatenlosigkeit verantwortlich für die weitere Verschlechterung der Lebensqualität und der Lebenserwartung von Diabetikern. Schlecht behandelte Zuckerkranke kostet die Krankheit zwischen acht und zehn Jahre ihres Lebens. Der Solidargemeinschaft der GKV entstehen unnötige Leistungsausgaben in Milliardenhöhe. 

Die Folgen des Beitragsentlastungsgesetzes und der beiden GKV-Neuordnungsgesetze (NOG’s) treffen diese chronisch kranken Menschen wegen der Erhöhung der Zuzahlungen zu den für sie lebensnotwendigen Medikamenten, den Heil- und Hilfsmittelzuzahlungen, der Kürzung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und des Krankengeldes besonders hart. Aufgrund der mangelhaften medizinischen Versorgung und der fehlenden Präventionsarbeit entsteht eine Kostenflut, die - wie eine bereits im Jahr 1979 in Schweden vorgelegte Studie zeigt - bei früherkannten und gut eingestellten Diabetikern, die an einer auch im übrigen optimierten Versorgung teilnehmen, nur einen Bruchteil betragen würde. 

Mit der Unterzeichnung der St.-Vincent-Deklaration durch die Bundesregierung erhofften sich Patienten und Leistungserbringer, daß klare Strukturen zur Verbesserung in der medizinischen Versorgung von Diabetikern folgen würden. Einige wenige Lösungen und Ansätze in verschiedenen Bundesländern, die zwischen Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen zustande kamen, zeigen, daß es Wege zu einer verbesserten Versorgung gibt. 

Diabetiker haben erkannt, daß ihre durchschnittliche Lebenserwartung der nicht zuckerkranken Bevölkerung entspricht, wenn ihnen eine medizinische Therapie nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen geboten wird. Interdisziplinäre Versorgungsnetze, standardisierte Behandlungsvorgaben und strukturierte qualitätsgesicherte Schulungen sind Bestandteil der modernen Diabetesbehandlung. Nicht einmal in jedem fünften Fall findet eine Zusammenarbeit von Ärzten, Diabetesberatern, Ernährungsberatern, Diabetes-Fußspezialisten, diabetologisch versierten Psychologen und ambulanten Pflegediensten statt. 

Ziel sollte es sein, daß jeder Diabetiker eine wohnortnahe, interdisziplinäre und fachlich kompetente Versorgung für seine chronische Erkrankung erhält. Notwendig ist ein Netz aus kooperierenden qualifizierten Hausärzten, Fachärzten und Krankenhäusern.. 

Die medizinische, diabetesgerechte Fußpflege ist für Zuckerkranke eine unabdingbare Notwendigkeit. Fachkompetente Diabetesfußambulanzen können aufgrund fehlender gesetzlicher Vorgaben nicht etabliert werden. Dies führt zu einer weiteren Steigerung der Amputationsrate. 

Die immer noch unzureichende Ausbildung der Medizinstudenten verschärft die Problematik der betroffenen Patienten. Die Diabetestherapie wird im Fachbereich Innere Medizin lediglich als Teil des Faches Endokrinologie gelehrt. Dies wird von Diabetesexperten immer wieder kritisiert. Selbst während der klinischen Ausbildung erwirbt nicht jeder Medizinstudent praktische Erfahrungen im Bereich Diabetes. Zusätzliche, von der Fachgesellschaft diabetologisch tätiger Ärzte (DDG) angebotene Qualifizierungskurse werden offiziell nicht anerkannt. 

Aber nicht nur bei den Ärzten, sondern auch beim medizinischen Fachpersonal besteht Fortbildungsbedarf im Bereich Diabetes. Pflichtfortbildungen müssen zur Regel werden. Die diabetesbezogene Ausbildung von medizinischem Fachpersonal, wie z.B. dem Diabetesberater, wird ausschließlich von der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) angeboten. Dadurch ist es zu einem Ausbildungsplatzstau gekommen, der verhindert, daß Fachpersonal, das sich speziell mit der Erkrankung des Diabetes auseinandersetzt, rasch verfügbar und einsetzbar ist.

 

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 

  1. die St.-Vincent-Deklaration von 1989 verbindlich zum gesundheitspolitischen Ziel zu erklären und im Rahmen einer Selbstverpflichtung sicherzustellen, bis zum Jahr 2003 die diabetischen Erblindungen um ein Drittel, die diabetesbedingten Amputationen um die Hälfte, das diabetesbedingte Nierenversagen und die diabetischen Erblindungen um ein Drittel zu reduzieren. Diabetiker sollen wie Nicht-Diabetiker mit einem hohen Maß an Selbstwertgefühl und Lebensqualität leben können. 
  2. bis Anfang 1999 einen qualitätsgesicherten, flächendeckenden, interdisziplinären Versorgungsplan zu erarbeiten und dem Deutschen Bundestag als Basis für einen ”Nationalen Aktionsplan Diabetes” vorzulegen.
  3. zur Erarbeitung und weiteren Begleitung der Umsetzung des ”Nationalen Aktionsplanes Diabetes” bis Ende 1998 eine Kommission einzusetzen, der medizinisches, diabetologisch orientiertes Fachpersonal, Vertreter der Kostenträger, der Selbsthilfegruppen und Patientenverbände angehören.
  4. sicherzustellen, daß in Übereinstimmung mit der St.-Vincent-Deklaration von 1989 dem Deutschen Bundestag spätestens bis Ende 1999 der Bericht der Kommission mit den Empfehlungen und Vorgaben für den Versorgungssollzustand, die Strukturqualität, die Organisation der Diabetikerbetreuung und die Vorschläge zur Änderung von Gesetzen vorliegen, damit eine zeitnahe Realisierung des ”Nationalen Aktionsplanes Diabetes” gewährleistet ist.
  5. in einem angemessenen Zeitraum sicherzustellen, daß jeder Diabetiker die Selbstverantwortung übernehmen kann. Dazu ist eine professionelle Diabetikerschulung /-betreuung notwendig, die extern qualitätsgesichert ist. 
  6. dafür Sorge zu tragen, daß Diabetiker spürbar von den Zuzahlungen entlastet werden und daß alle medizinisch notwendigen Leistungen, wie z.B. medizinische Fußpflege, zur Verfügung stehen. Eine qualitätsgesicherte, strukturierte patientenorientierte Schulung, Angehörige eingeschlossen, ist zu etablieren. Bei Kindern und Jugendlichen ist das Lebensumfeld besonders einzubeziehen, damit sie begreifen können, daß auch ein Leben mit Diabetes lebenswert ist und mit geringen Einbußen geführt werden kann. 
  7. sicherzustellen, daß der Versorgungsauftrag im Rahmen der hausärztlichen Versorgung erfüllt wird und auf einer Kooperation von Haus- und Fachärzten sowie Kliniken aufbaut, unter hinzuziehen weiterer medizinischer Fachkräfte, wie z. B. medizinische Fußpfleger und Ernährungsberater. An der Versorgung können nur Haus- und Fachärzte teilnehmen, die sich diabetesbezogen qualifiziert haben und kontinuierlich an anerkannten Fortbildungen und Qualitätszirkeln teilnehmen. 
  8. die Rahmenbedingungen einer verbesserten Strukturqualität für die Diabetikerversorgung vorzugeben. Der Bundesausschuß „Ärzte Krankenkassen“ hat Richtlinien zur Überprüfung und zeitlicher Ausgestaltung der Zulassung vorzugeben. 
  9. dafür zu sorgen, daß bis Ende 1999 die auf Qualität und Kooperation ausgerichtete Versorgung auf einer Dokumentationspflicht aufbaut und so die externe Qualitätssicherung und die Transparenz gegenüber den Diabetikern gewährleistet ist. Hierzu gehören auch Sanktionen bei Verstößen und Unterschreitung der Qualitätsvorgaben, die von der Absenkung der Vergütung bis zum Entzug der speziellen Zulassung reichen.
  10. ein bundesweit agierendes Kompetenz-/Evaluationszentrum bis Ende 1999 beim Medizinischen Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen zu gründen und dieses zu beauftragen, Rahmenbedingungen für die Versorgungsqualität weiterzuentwickeln, Strukturforschung zu veranlassen, diese zu koordinieren und mit entsprechenden Kommissionen auf Landesebene abzustimmen.
  11. ab sofort durch Aufklärungs- und Präventionskampagnen durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung über den Diabetes mellitus ausführlich zu informieren.
  12. sicherzustellen, daß bis Ende 1999 die berufsrechtliche Neuregelung bei der Ausbildung von Medizinern, bei den diabetesrelevanten Heil- und Pflegeberufen bis hin zu den medizinischen Fußpflegern und den ambulanten Pflegediensten erfolgt.
 
 

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