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Frankfurter Rundschau, 10.07.1999 TIP: UnfallversicherungFrühere Krankheiten vollständig meldenUnfallversicherer haben das Recht, sich von Versicherungsnehmern über frühere Erkrankungen informieren zu lassen. Wer dieser Aufklärungspflicht - und sei es nur aus Nachläßigkeit oder Leichtsinn - nicht rechtzeitig nachkommt, geht ein beträchtliches Risiko ein, weil der Policenanbieter im Zweifelsfall die Versicherungsleistung verweigern kann. Darauf weist der Kölner Finanzdienstleister OVB hin. Denn unvollständige Angaben gefährden den Versicherungsschutz. Diese Erfahrung mußte jetzt eine Radfahrerin machen, die sich beim Sturz mit dem Drahtesel am Knie verletzte. Sie hatte beim Abschluß der Police verschwiegen, daß sie unter Diabetes leidet. Die Frage nach Vorerkrankungen hatte sie nämlich, als sie das Vertragsverhältnis abschließen wollte, mit einem "Nein" beantwortet. Das vom Versicherungsunternehmen angerufene Oberlandesgericht Nürnberg wertete diese Antwort als vorsätzliche Falschinformation (Aktenzeichen 8 U 2871/97). Die Richter entschieden deshalb zugunsten der Assekuranz. Sie wurde von sämtlichen Zahlungspflichten gegenüber der Radfahrerin entbunden. fed Copyright © 1999 Frankfurter Rundschau
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Wolfgang Sander |