Oberlandesgericht Nürnberg zur Verneinung von Vorerkrankungen (Diabetes) bei Unfallversicherungen

 


 

Die Versicherung zu beschummeln, ist eine weitverbreitete Übung. Wegen der höheren Versicherungsprämien zahlen letztlich die ehrlichen Versicherungsnehmer drauf. Falsche Angaben im Versicherungsantrag können sich aber auch als Bumerang für den unehrlichen Anspruchsteller erweisen. So war eine Frau beim Absteigen vom Fahrrad gestürzt und hatte sich am Knie verletzt. Den Schaden meldete sie ihrer Unfallversicherung. Obwohl sie sich seit längerer Zeit wegen Diabetes in ärztlicher Behandlung befand, verneinte sie die Frage nach Vorerkrankungen. Als die Versicherung davon erfuhr, lehnte sie jegliche Leistung ab. Mit ihrer Klage auf Zahlung von 15 330 DM kam die Radfahrerin beim Oberlandesgericht Nürnberg nicht durch (Az.: 8 U 2871/97). Die Klägerin habe sich den Verlust des Versicherungsschutzes selbst zuzuschreiben. Indem sie ihre Vorerkrankung verschwiegen habe, habe sie gegen ihre Aufklärungspflicht vorsätzlich verstoßen. Über die Folgen bewußt falscher Angaben sei sie im Antragsformular klar und deutlich belehrt worden. Nicht immer wirken sich die Folgen einer Unehrlichkeit so schnell aus. Wer in einem Antrag auf Abschluß einer Kranken-, Lebens- oder Unfallversicherung falsche oder unvollständige Angaben macht, bekommt manchmal erst Jahre oder Jahrzehnte später die schlimmen Konsequenzen zu spüren, so etwa, wenn er eine Krankenhausrechnung mit fünfstelligem Betrag selbst bezahlen muß. ogr

Quelle: Hannoversche Allgemeine Zeitung, 05.10.1998

 

 
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© copyright Wolfgang Sander  Wolfgang.Sander@T-online.de   letzte Änderung: 06.10.98